Bund und Länder

Geteiltes Leid ist halbes Leid. Geteilte Verantwortung ist halbe Verantwortung. Vergemeinschaftete Verantwortung ist keine Verantwortung, weil den Akteuren nicht mehr zurechenbar. Wo es zwei Könige gibt, gibt es keinen König. Von Wissenschaftsförderung als Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern erwarten die Wissenschaftsorganisationen somit die höchstmögliche Unabhängigkeit von staatlicher Ingerenz.
Manfred Erhardt
Forschung & Lehre 1/2005

Schlagwörter: Bund Länder Verantwortung Wissenschaftsförderung Unabhängigkeit



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Herbert Klaeren