Wohlfühlatmosphäre

Ein vom Elend der Welt unbeschwertes Gemüt des Bürgers ist kein Belang, zu dessen Schutz der Staat Grundrechtspositionen einschränken darf.
Bundesverfassungsgericht
im Urteil zum Demonstrationsrecht 22.2.2011

Schlagwörter: Elend Welt Gemüt Schutz Staat Grundrecht



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Herbert Klaeren